Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit „Kopf-Herz-Mensch und Hund – Sarah Skibbe Coaching, Beratung und Hundebeziehungsberatung“, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als
genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Einzel-Coaching, Einzel-Beratung, Coaching-Veranstaltungen, (Online-)Workshops und (Online-)Seminare im Sinne des §611 ff. BGB sowie Hundebeziehungs- und erziehungsberatung in Form von einer mobilen Hundeschule an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots sowie eine ggf. begrenzte Teilnehmerzahl wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von sonstig genutzten Mediä bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/ Aufgabenbezeichnung: Wird entweder individuell mit dem Teilnehmer vereinbart oder ist durch eine vorgegebenen Leistungsbeschreibung festgelegt.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten
und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per elektronische Post (z.B. per Whats App) oder durch mündliche
Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung. Eine verbindliche Teilnahmeerklärung kann auch durch eine fixe Buchung über das vom Veranstalter genutzte Buchungsportal erfolgen. Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Abgabe seiner Teilnahmeerklärung bzw. Buchung eines der Angebote mit den vorgegebenen Zahlungskonditionen einverstanden.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben per elektronischer Post.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich. Bei einer Stornierung können Kosten für den Teilnehmer
anfallen. (Siehe 5.5)
3.4 Bei einer Gruppenveranstaltung kann der Veranstalter eine Mindesteilnehmerzahl festlegen. Diese wird bei der
jeweiligen Veranstaltungsausschreibung bekannt gegeben.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung
nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist (Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht) oder der
geplante Trainer/Coach aus gesundheitlichen oder wichtigen wirtschaftlichen Gründen verhindert ist.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände
nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
3.7 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich entweder nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. zu den ausgewiesenen Konditionen auf dem jeweilig genutzten Buchungsportal oder nach individueller Vereinbarung.
Der Teilnehmer kann (je nach Buchungsformat – Coaching oder Workshop) per
• Vorab-Überweisung
• Rechnung
• Zahldienst über Buchungsportal (z.B. PayPal über Drittanbieter (siehe Buchungsmodalität)
seiner Zahlungspflicht nachkommen.
Besondere Zahlungsbedingungen: Ratenzahlung können für Mehrveranstaltungen mit dem Veranstalter gesondert vereinbart werden.
4.3 Die Zahlfrist bei Rechnung beträgt 7 Tage nach Rechnungsstellung und ist ohne jeden Abzug fällig.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen (z.B. Anreisekosten), werden nach gesonderter Absprache berechnet.
4.5 Derzeit sind keine 19% Umsatzsteuer zu entrichten, da der Veranstalter von der Umsatzsteuer gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) befreit gilt. Daher wird im ausgewiesenen Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer enthalten sein.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Der Veranstalter bietet nach bestem Wissen im Bereich Coaching, Beratung, Workshops und Seminaren seine Dienste im Rahmen seiner erworbenen Fachkenntnisse an. Er übernimmt keine rechtliche Haftung über die Richtigkeit der erworbenen Kenntnisse von Drittanbietern.
5.3 Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Teilnehmers. kann nicht garantiert werden. Leistungsinhalt kann nur ein erbrachtes Coaching oder eine erbrachte Beratung mittels erlernter Coaching-/Beratungstools oder die Vermittlung von Informationen/Wissen sowie Übungen in den Workshops und Seminaren sein, nicht das Erreichen eines bestimmten, persönlichen Ziels des Teilnehmers.
5.4 Der Veranstalter bietet ausdrücklich keine psychotherapeutische Diagnostik noch Behandlung (Psychotherapie) an und übt auch keine Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) aus. Daher dürfen weder Krankheiten festgestellt, noch behandelt, noch Medikamente verordnet werden.
5.5 Der Teilnehmer versichert dem Veranstalter bei Teilnahme an einem seiner Angebotsformate in einer normalen psychischen sowie physischen Belastbarkeit zu sein. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung oder Verantwortung über die psychische oder physische Stabilität des Teilnehmers während oder nach der Durchführung des Angebotsformates. Der Teilnehmer hat vor, während und zwischen den Teilnahmen an den Angebotsformaten die volle Verantwortung für seine eigene Gesundheit, dessen Vorsorge und sein eigenes Handeln zu tragen.
5.6 Bei Rücktritt bzw. Stornierung durch den Teilnehmer können nachfolgende Stornogebühren für den Teilnehmer anfallen:
Workshops/Seminare:
Rücktritt/Stornierung bis 10 Tage vor Beginn = keine Stornogebühr*
Rücktritt/Stornierung bis 6 Tage vor Beginn = Stornogebühr beträgt 50% von der Kursgebühr*
Rücktritt/Stornierung ab 5 Tage vor Beginn = Stornogebühr beträgt 100% von der Kursgebühr
*Wenn die Kursgebühr bereits vom Teilnehmer entrichtet worden ist, wird diesem seine Kursgebühr ganz oder anteilig vom Veranstalter unverzüglich zurück gezahlt.
Coaching/Beratung/Hundebeziehungsberatung:
Bei Nichtinanspruchnahme eines vereinbarten Termins durch den Teilnehmer ist das volle Ausfallhonorar sofort ohne weitere Frist fällig. Sollte eine Absage schriftlich (z.B. per E-Mail) a) bis 48 Stunden vor Beginn des Termins bzw. 24 Stunden vor Beginn einer Hundeberatungs-/Trainingsstunde beim Veranstalter erfolgen oder der Teilnehmer konnte nachweislich ohne eigenes Verschulden oder b) wegen höherer Gewalt den Termin nicht wahrnehmen, bietet der Veranstalter für die obigen Fälle a) und b) dafür zeitnah einen Nachfolgetermin an. Sollte dieser auf Wunsch des Teilnehmers nicht mehr erfolgen, ist das Honorar der ausgefallenen Stunden zu 100% sofort fällig. Sollte der Veranstalter jedoch keinen adäquaten Nachfolgetermin anbieten können, so wird auf das Ausfallhonorar verzichtet.
5.7 Bei Ausfällen der vereinbarten Veranstaltungen/ Einzeltermine durch den Veranstalter (Coach) werden dem Teilnehmer keine Gebühren oder Honorare in Rechnung gestellt. Bereits hierfür gezahlte Teilnahmegebühren/ Honorare werden dem Teilnehmer unverzüglich erstattet sofern der Teilnehmer nicht an einem angebotenen Ersatz teilnehmen möchte.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der „Guten Sitten“ verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann oder er sich beim Hundetraining nicht an die Anweisungen des Trainers/Beraters hält. Gleiches gilt, wenn er gegen die in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesenen Teilnahme- und Verschwiegenheitsregeln verstößt.
In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Kursgebühr auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr und sämtliche Kosten durch eventuelle Schadenersatzforderungen Dritter in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Der Veranstalter/Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt auf Verlangen des Veranstalter separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training, ansonsten ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Kursgebühr auszuschließen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.5 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen des Teilnehmers ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Kursgebühr auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.6 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7. Workshop- /Seminarinhalte und Unterlagen
7.1 Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet während der Online-Teilnahme an einem Angebotsformat davon Mitschnitte per Audio oder Video zu machen. Es ist ebenfalls nicht gestattet andere Personen (nicht Teilnehmer) zugucken oder zuhören zu lassen.
7.2 Alle vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Unterlagen, ob in elektronischer oder schriftlicher Form, dürfen nur vom Teilnehmer selbst verwendet werden. Eine Vervielfältigung, auch nur Auszüge davon, Weitergabe oder Veröffentlichung ist untersagt.
8. Verschwiegenheitspflicht
8.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.
8.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Informationen über andere Teilnehmer Stillschweigen zu bewahren.
9. Datenschutzhinweise
9.1 Die erhobenen Daten des Teilnehmers bei Vertragsschluss bzw. Buchung eines Angebotsformates werden ausschließlich für vertraglich vereinbarte Zwecke seitens des Veranstalters verarbeitet, gespeichert oder genutzt. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen und die Daten werden gegen unbefugten Zugriff entsprechend gesichert.
9.2 Es gelten die Vorgaben gemäß dem BDSG-neu sowie DSGVO.
10. Haftung
10.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
10.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (10.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
11. Sonstige Bestimmungen
Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass er auch online an seinem gebuchten Angebotsformat teilnehmen kann, in dem er auf sämtliche elektronische Hilfsmittel (PC, Laptop -, Tablet -, Smartphone mit ausreichend Akkuleistung oder Stromversorgung, Mikrophon sowie Kamera) zugreifen kann. Ebenfalls hat er sicherzustellen, dass er für sein genutztes Gerät über eine ausreichend schnelle und funktionierende Internetverbindung verfügt.
Sollte die Verbindung aufgrund von technischen Widrigkeiten seitens des Teilnehmers nicht aufrechterhalten werden können und das Veranstaltungsformat erheblich unterbrochen oder gestört wird, obliegt es der Kulanz des Veranstalters ob dieser Termin teilweise oder ganz nachgeholt werden kann.